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Fördermöglichkeiten

für Systemische Ausbildungen und Weiterbildungen

Für Eure systemische Weiterbildung am ABIS gibt es vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Neben einer Förderung durch Eure*n Arbeitgeber*in gibt es zahlreiche Zuschüsse von Bund und Ländern. 

Unabhängig von einer Förderung können alle Kosten einer beruflichen Ausbildung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

Bildungsurlaub


Alle unsere Ausbildungsangebote sind in Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Einreichung von Bildungsurlaub qualifiziert. Das jeweilige Aktenzeichen für den Arbeitgeber erhaltet Ihr gern von uns. Mehr Informationen unter: http://www.bildungsurlaub.de




Sächsische Aufbaubank (SAB)


Ab einer Kursgebühr von 250 Euro fördert die SAB-Bank jeden, der seinen Betrieb, Praxis oder Anstellung in Sachsen hat. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 8 Wochen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie werden Euch bis zu 80% der gesamten Kursgebühr erstattet.

Zunächst gilt es, zu prüfen ob die auf der Seite der SAB genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn dies der Fall ist, erstellt unser Office euch gerne ein detailliertes Angebot, welches Ihr bei der SAB mit dem Antrag einreicht. Bereits einen Tag nach Antragstellung bei der SAB kann sich dann jede*r Kursinteressent*in verbindlich beim ABIS anmelden und unabhängig von der SAB Förderung sogar einen Weiterbildungsvertrag unterzeichnen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen der SAB: Sächsische AufbauBank


Weiterbildung DIREKT Sachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt)


Arbeitnehmer/innen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro können sich mit WEITERBILDUNG DIREKT Sachsen-Anhalt fördern lassen. Der Zuschuss ist abhängig vom Einkommen und kann bis zu 90% der Gesamtkosten decken. Zu beachten ist, dass die Zuwendung mindestens sechs Kalenderwochen vor der geplanten Anmeldung zur Weiterbildung schriftlich und formgebunden zu beantragen ist. Mehr Informationen hier: Weiterbildung DIREKT Sachsen-Anhalt 




Weiterbildungsscheck Thüringen


Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen (Sitz des Unternehmens muss in Thüringen sein) und Selbständige mit Geschäftssitz in Thüringen können sich mit dem Weiterbildungsscheck selbst organisierte Weiterbildungen fördern lassen. Es wird grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 50% der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung gewährt. Mehr Informationen: https://www.gfaw-thueringen.de 




Weitere Förderungen


Für Selbstzahler

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sind als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer*innen von Weiterbildungen können die Gebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie eine berufliche Veranlassung der Qualifizierung nachweisen können.


Gerne unterstützen wir Euch dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu finden. Weitere Informationen finden Sie auch hier: Ratgeber Finanzierung von Weiterbildung, Fortbildung oder Umschulung 

Wenn du denkst, du kannst etwas, kannst du es. Wenn du denkst, du kannst es nicht, hast du Recht. Mary Cay Ash