Bereits einen Tag nach Antragstellung bei der SAB kann sich jeder Kursinteressent verbindlich beim ABIS anmelden und unabhängig von der SAB Förderung sogar einen Weiterbildungsvertrag unterzeichnen.
Diese Neuregelung der SAB finden Sie auch unter: <link https: www.sab.sachsen.de privatpersonen förderprogramme external-link-new-window internal link in current>SAB Sachsen
"Mit der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 3. Februar 2016 traten am 26.02.2016 folgende Änderungen in Kraft:
Mit der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Neben einer verbindlichen Anmeldung, An- oder Bezahlung der Weiterbildung kann auch mit der Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme förderunschädlich nach Antragstellung in der SAB und vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten, beim Antragsteller liegt."