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Systemische Therapie wird Richtlinienverfahren

Nachdem die systemische Therapie bereits 2008 als wissenschaftliches Therapieverfahren anerkannt wurde, folgte 2013 der Antrag, sie auch als sogenanntes Richtlinienverfahren einzuführen. Am 22.11.2018 bestätigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Abstimmung den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie als Psychotherapie für Erwachsene, gegen die Stimmen der Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen. Für die Systemische Therapie ist das ein großer Schritt.


Grundlage für diese Entscheidung war die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das anhand zahlreicher Studien die Wirksamkeit der systemischen Therapie in den sieben Störungsbereichen Angst- und Zwangsstörungen, depressive Störungen, Essstörungen, gemischte Störungen, körperliche Erkrankungen, Schizophrenie und affektive psychotische Störungen sowie Substanzkonsumstörungen als erwiesen ansah.


Bevor jedoch die ersten Patienten*innen eine kassenfinanzierte systemische Therapie in Anspruch nehmen können, müssen nun noch die Psychotherapie-Richtlinien angepasst und Einzelheiten zur praktischen Anwendung geregelt werden, wie z.B. der Behandlungsumfang. Dies sollte glücklicherweise bereits im Laufe dieses Jahres abgeschlossen sein. Dann können approbierte systemische Therapeuten*innen, sofern sie über einen Kassensitz verfügen, ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.


Für systemische Therapeuten*innen, die nicht über eine Approbation verfügen, ändert sich durch die neuen Regelungen aber vorerst nichts. Anders als zur Einführung des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999, wird es im Zuge der Anerkennung der systemischen Therapie keine Übergangsregelung geben, die langjährig erfahrenen Therapeuten*innen die Erlangung der Approbation ermöglicht, auch dann nicht, wenn sie die grundlegenden Voraussetzungen für eine Approbationsausbildung erfüllen. Ob ein Teil der systemischen Therapieausbildung für eine spätere Approbationsausbildung angerechnet wird, liegt im Entscheidungsbereich der Landespsychotherapeutenkammern und kann unterschiedlich geregelt werden. Allerdings dürfte der Vorteil, gemessen am erforderlichen Umfang einer Approbationsausbildung, nur gering ins Gewicht fallen. Dennoch ist die Anerkennung als Richtlinienverfahren definitiv ein toller Schritt in die richtige Richtung.


Aber auch, wenn systemische Therapie zukünftig von den Krankenkassen finanziert wird, bleibt der Bedarf an nicht-approbierten systemischen Therapeut*innen und Berater*innen unverändert hoch. Viele Bereiche, in denen systemisches Knowhow heiß begehrt ist, wie z.B. der Jugendhilfe, Beratungsstellen und pädagogische Einrichtungen, rechnen ihre Leistungen ohnehin nicht mit den Krankenkassen ab. Und, bis sich eine flächendeckende Versorgung mit niedergelassenen systemischen Psychotherapeuten*innen entwickelt hat, wird es noch viel Zeit brauchen. Wenn flächendeckende Versorgung dann noch immer chronische Unterversorgung bedeutet, wie es heute der Fall ist, haben auch die Kollegen*innen, die in eigener Praxis privat mit ihren Klienten*innen abrechnen, nicht zu befürchten, dass Ihre Leistungen sich geringerer Nachfrage erfreuen. Eine systemische Weiterbildung, die nicht zur Approbation führt, lohnt sich – auch in Zukunft.

Quellen:

<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads pm-g-ba.pdf external-link-new-window internal link in current>Systemische Gesellschaft - Presseinformation

<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads pm-g-ba.pdf external-link-new-window internal link in current>
<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads external-link-new-window internal link in current>Gemeinsamer Bundesausschuss - Pressemitteilung

<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads external-link-new-window internal link in current>
<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads external-link-new-window internal link in current>BPtK - Pressemitteilung

<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads external-link-new-window internal link in current>
<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads anerkennung-systemischer-qualifikationen-auf-approbationsausbildungen-dittrich.pdf external-link-new-window internal link in current>Familiendynamik - Heft 4/2018

<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads anerkennung-systemischer-qualifikationen-auf-approbationsausbildungen-dittrich.pdf external-link-new-window internal link in current>
<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads external-link-new-window internal link in current>Gemeinsamer Bundesausschuss - Nutzen Systemischer Therapie


<link https: www.g-ba.de downloads external-link-new-window internal link in current>Gemeinsamer Bundesausschuss - Überblick

<link https: www.g-ba.de downloads external-link-new-window internal link in current>
<link https: www.aerzteblatt.de nachrichten external-link-new-window internal link in current>Ärzteblatt

<link https: systemische-gesellschaft.de wp-content uploads external-link-new-window internal link in current>