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Wenn die Klinik nach Hause kommt oder auch: Stationsäquivalente Behandlung

Die Möglichkeit, sich zu Hause behandeln zu lassen, ist nicht neu. Was seit Januar 2018 durch eine Änderung im SGB V (§ 39 und § 115d) neu hinzugekommen ist, ist jedoch die Möglichkeit für Menschen, welche einer vollstationären Behandlung bedürfen, diese im häuslichen Umfeld anstatt in der Klinik zu erhalten.

Die Bezeichnung für diese neue Behandlung hat die handliche Abkürzung StäB - eine Abkürzung für die etwas weniger handliche Formulierung „stationsäquivalente Behandlung“. Wie der Name sagt, ist StäB äquivalent, also gleichwertig, zu der vollstationären Behandlung anzusehen – mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Mitarbeiter*innen der Klinik zu den Menschen nach Hause kommen. 

Die Behandlung des bzw. der Patienten*in findet in seinem gewohnten heimischen Umfeld statt und entspricht dabei dennoch allen wesentlichen Anforderungen einer vollstationären Behandlung

 

Die Gleichwertigkeit zu einer stationären Behandlung zeigt sich u.a. in folgenden Aspekten:

  • Rund um eine*n Patienten*in bildet sich ein multiprofessionelles Team, welches sich aus verschiedenen Berufsgruppen (Facharzt bzw. Fachärztin, Pflegekraft, Psychologe*in und andere Spezialtherapeuten*in) zusammensetzt.
  • Mindestens ein Mitglied des multiprofessionellen Teams sucht die Patienten*innen einmal täglich (auch am Wochenende) in deren Wohnumfeld auf.
  • Bei diesem Kontakt bekommen die Patienten*innen jene Leistungen zuteil, die sie auch auf einer Station erhalten würden. Dies reicht von der Medikamentenvergabe über das psychologische Einzelgespräche bis hin zur ärztlichen Visite.
  • In einer wöchentlichen Fallbesprechung wird im Team überlegt, welche weiteren Leistungen wie Ergotherapie oder Physiotherapie eine hilfreiche Unterstützung wäre.
  • Der bzw. die Patient*in haben jederzeit die Möglichkeit ein Mitglied des multiprofessionellen Teams zu kontaktieren. Es besteht Rufbereitschaft und eine stationäre Aufnahme ist bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder einer Krise jederzeit möglich.

 

StäB richtet sich dabei an Patienten*innen, welche eine Indikation für eine stationäre Aufnahme haben. Die Behandlung ist dabei nicht mit einer ambulanten oder tagesklinischen Behandlung zu verwechseln. 

StäB ist eine Hilfe für Patienten*innen, für welche aufgrund der schweren Symptomatik als auch der persönlichen Rahmenbedingungen eine tagesklinische oder ambulante Behandlung nicht ausreicht und zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist. Somit können durch StäB Menschen erreicht werden, die von einer stationären Versorgung profitieren würden, diese aber bisher aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch genommen haben.

 

Mögliche Gründe für eine stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld statt einer vollstationären Behandlung in der Klinik können sein:

  • Eine stationäre Aufnahme wird von der Patientin bzw. dem Patienten abgelehnt oder abgebrochen bei einer gleichzeitig bestehenden dringenden Behandlungsbedürftigkeit der Erkrankung.
  • Aufgrund der Symptomatik ist es der Patientin bzw. dem Patienten nicht möglich, sein Zuhause zu verlassen (z.B. bei ausgeprägten Ängsten, Zwängen oder Schizophrenie).
  • Die Patientin bzw. der Patient ist in die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder Kinder eingebunden, weswegen eine stationäre Aufnahme nicht möglich ist.
  • Der Ortwechsel durch eine stationäre Aufnahme führt zu großem Stress und damit zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes  z.B. bei Menschen mit Demenzerkrankungen.
  • Die Patientin bzw. der Patient ist erst kürzlich in einem neuen Wohnumfeld angekommen (Wohngruppe, Heim, Pflegefamilie).
  • Die Therapieziele können am ehesten im häuslichen Umfeld erreicht werden (z.B. mit gezielten Trainings).
  • Für die Therapiezielerreichung ist der enge Einbezug des sozialen Umfeldes von unmittelbarer Bedeutung.
  • Die langen Therapiezeiten und die Nähe zu Mitpatienten*innen auf einer Station oder Tagesklinik stellen eine Überforderung für die Patientin bzw. den Patienten dar.

 

Wenn eine stationäre Indikation besteht, sollten Patient*in, Angehörige und Helfer gemeinsam abwägen, ob eher eine stationäre oder stationsäquivalente Behandlung eine geeignete Unterstützung ist.

 

Die stationsäquivalente Behandlung stellt damit eine wichtige Möglichkeit dar, Menschen, die bisher nicht erreicht werden konnten, eine Alternative zur stationären Einweisung zu bieten. Gleichzeitig erweitert sich das Spektrum der psychosozialen Helfer, welche aufsuchend arbeiten und den Menschen vor Ort Unterstützung anbieten.

Linda Schulz

 

Zum Weiterlesen: 

Längle, G., Holzke, M. & Gottlob, M. (2018). Psychisch Kranke zu Hause versorgen: Handbuch zur Stationsäquivalenten Behandlung. Kohlhammer Verlag.

<link https: www.aerzteblatt.de archiv behandlung-zu-hause-eine-grosse-chance-fuer-die-patienten external-link-new-window internal link in current>Behandlung zu Hause. Eine große Chance für die Patienten.

<link https: www.aerzteblatt.de archiv stationsaequivalente-psychiatrische-behandlung-nicht-fisch-nicht-fleisch external-link-new-window internal link in current>Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung. Nicht Fisch, nicht Fleisch.

<link https: www.dkgev.de fileadmin default mediapool umsetzungshinweise_stationsaequivalente_behandlung.pdf external-link-new-window internal link in current>Umsetzungshinweise der DKG zur stationsäquivalenten Behandlung