Bis zu 90% Zuschuss möglich – Wir unterstützen Sie bei der Beantragung
Ihre Weiterbildung fördern lassen
Eine systemische Weiterbildung am ABIS ist eine Investition in Ihre Zukunft.
Die gute Nachricht: Sie müssen sie nicht allein stemmen. Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern – bis zu 90% der Kosten können übernommen werden.
Wir zeigen Ihnen, welche Förderung für Sie infrage kommt und helfen Ihnen bei der Beantragung.
Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick
Je nachdem, wo Sie arbeiten und wohnen, kommen unterschiedliche Programme für Sie infrage. Hier die wichtigsten:
Weitere Förderprogramme
Bildungsurlaub
Für wen:
Arbeitnehmer:innen in Sachsen-Anhalt und Thüringen
Was wird gefördert:
Bis zu 5 bezahlte Urlaubstage pro Jahr für berufliche Weiterbildung
So geht's:
Die meisten unserer Weiterbildungen sind in Sachsen-Anhalt und Thüringen als Bildungsurlaub anerkannt. Das entsprechende Aktenzeichen für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie von uns. Sprechen Sie uns an
Weiterbildungsscheck Thüringen
Für wen:
Beschäftigte kleinerer/mittlerer Unternehmen und Selbständige mit Sitz in Thüringen
Förderhöhe:
Bis zu 60% der Weiterbildungskosten
So geht's:
Der Weiterbildungsscheck kann online im Förderportal beantragt werden.
Links:
Weitere Bundesländer
Auch wenn Sie nicht in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen arbeiten, gibt es Fördermöglichkeiten:
Nordrhein-Westfalen:
Bildungsscheck NRW (bis zu 500 €)
→ www.bildungsscheck.de
Hessen:
Qualifizierungsscheck (bis zu 500 €)
→ www.qualifizierungsschecks.de
Rheinland-Pfalz:
QualiScheck (bis zu 60% der Kosten)
→ www.qualischeck.rlp.de
Brandenburg:
Bildungszuschuss
→ www.lasa-brandenburg.de
Bayern:
Verschiedene Förderprogramme
→ www.kommweiter.bayern.de
Arbeitgeberförderung
Viele Arbeitgebende beteiligen sich an den Kosten einer systemischen Weiterbildung – oft mehr, als Sie denken. Schließlich profitiert auch Ihr Arbeitgeber von Ihren neuen Kompetenzen.
Unser Tipp:
Sprechen Sie proaktiv mit Ihrer Teamleitung, der Führungskraft oder der Personalabteilung und machen Sie den Mehrwert einer systemischen Weiterbildung für Ihren Arbeitgebenden deutlich.
Wichtige Stichpunkte:
- Qualitätsmerkmal Zertifizierung. Viele Institutionen lassen sich als systemische Institution qualifizieren (DGSF und SG). Ein wichtiges Kriterium in der psychosozialen Landschaft von Trägern und Einrichtungen.
- Aufbau eines neuen systemischen Beratungsangebots mit Ihnen als Profi
- Ideen, wo Sie ihre neue systemische Kompetenz so einsetzen können, dass es für den Arbeitgebenden attraktiv ist
Selbst wenn eine finanzielle Unterstützung nicht möglich ist, fragen Sie nach der Option für die Weiterbildungstage freigestellt zu werden. Bereiten Sie sich auf dieses Gespräch gut vor. In unseren Flyern sind alle wichtigen Informationen übersichtlich dargestellt.
Was Arbeitgebende oft übernehmen:
- Teilweise oder vollständige Kursgebühren
- Freistellung für Seminartage
- Fahrt- und Übernachtungskosten
Für Selbstzahlende
Keine Förderung? Diese Kosten können Sie absetzen
Auch wenn Sie keine Förderung erhalten oder sich bewusst für Selbstzahlung entscheiden: Alle Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Was Sie absetzen können:
- Kursgebühren (vollständig)
- Fahrtkosten zu den Seminaren
- Verpflegung während der Seminare
- Übernachtungskosten (z.B. bei Selbstreflexionsseminaren)
- Arbeitsmaterialien (Bücher, Technik, Büromaterial)
Voraussetzung:
Sie können nachweisen, dass die Weiterbildung beruflich veranlasst ist (was bei systemischen Ausbildungen in der Regel der Fall ist).
Tipp:
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin über die optimale Gestaltung.
ABIS Leipzig
ABIS Leipzig
Büro / Weiterbildungsort:
Ehrensteinstraße 9
04105 Leipzig
Telefon: 0341 / 2539858
E-Mail: office(at)abis-in-leipzig.de
Instagram: abis_leipzig

ABIS Leipzig
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Telefon: 0341 / 2539858
E-Mail: office(at)abis-in-leipzig.de
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