Fördermöglichkeiten

Entdecken Sie die verschiedenen Förderprogramme für Ihre Systemische Weiterbildung.

Bis zu 90% Zuschuss möglich – Wir unterstützen Sie bei der Beantragung

Ihre Weiterbildung fördern lassen

Eine systemische Weiterbildung am ABIS ist eine Investition in Ihre Zukunft. 
Die gute Nachricht: Sie müssen sie nicht allein stemmen. Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern – bis zu 90% der Kosten können übernommen werden.

Wir zeigen Ihnen, welche Förderung für Sie infrage kommt und helfen Ihnen bei der Beantragung.

Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick

Je nachdem, wo Sie arbeiten und wohnen, kommen unterschiedliche Programme für Sie infrage. Hier die wichtigsten:

Förderung 1: Sächsische AufbauBank (SAB)

Für wen: Alle, die in Sachsen arbeiten oder ihre Praxis/ihren Betrieb in Sachsen haben

Förderhöhe: Bis zu 75% der Weiterbildungskosten

So geht's:

  1. Prüfen Sie auf der SAB-Website, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
  2. Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot für die SAB
  3. Sie reichen den Antrag bei der SAB ein
  4. Bereits einen Tag nach Antragstellung können Sie sich verbindlich am ABIS anmelden

Wichtig: Sie können schon vor der Förderzusage einen Weiterbildungsvertrag mit uns unterschreiben – unabhängig von der SAB-Entscheidung.

Mehr Infos zur SAB-Förderung

Förderung 2: Investitionsbank (IB)

Für wen: Privatpersonen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Förderhöhe:

  • Individueller Zugang: Bis zu 90% der Kosten (Kursgebühren, Fahrt, Übernachtung, Kinderbetreuung)
  • Betrieblicher Zugang: Bis zu 80% der Kosten

So geht's: Förderung über Ihren Arbeitgeber oder als Privatperson möglich.

Links:

Arbeitgeberförderung

Viele Arbeitgebende beteiligen sich an den Kosten einer systemischen Weiterbildung – oft mehr, als Sie denken. Schließlich profitiert auch Ihr Arbeitgeber von Ihren neuen Kompetenzen.

Unser Tipp: 
Sprechen Sie proaktiv mit Ihrer Teamleitung, der Führungskraft oder der Personalabteilung und machen Sie den Mehrwert einer systemischen Weiterbildung für Ihren Arbeitgebenden deutlich.

Wichtige Stichpunkte: 

  • Qualitätsmerkmal Zertifizierung. Viele Institutionen lassen sich als systemische Institution qualifizieren (DGSF und SG). Ein wichtiges Kriterium in der psychosozialen Landschaft von Trägern und Einrichtungen.
  • Aufbau eines neuen systemischen Beratungsangebots mit Ihnen als Profi
  • Ideen, wo Sie ihre neue systemische Kompetenz so einsetzen können, dass es für den Arbeitgebenden attraktiv ist

Selbst wenn eine finanzielle Unterstützung nicht möglich ist, fragen Sie nach der Option für die Weiterbildungstage freigestellt zu werden. Bereiten Sie sich auf dieses Gespräch gut vor. In unseren Flyern sind alle wichtigen Informationen übersichtlich dargestellt. 

Was Arbeitgebende oft übernehmen:

  • Teilweise oder vollständige Kursgebühren
  • Freistellung für Seminartage
  • Fahrt- und Übernachtungskosten

Für Selbstzahlende

Keine Förderung? Diese Kosten können Sie absetzen

Auch wenn Sie keine Förderung erhalten oder sich bewusst für Selbstzahlung entscheiden: Alle Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Was Sie absetzen können:

  • Kursgebühren (vollständig)
  • Fahrtkosten zu den Seminaren
  • Verpflegung während der Seminare
  • Übernachtungskosten (z.B. bei Selbstreflexionsseminaren)
  • Arbeitsmaterialien (Bücher, Technik, Büromaterial)

Voraussetzung: 
Sie können nachweisen, dass die Weiterbildung beruflich veranlasst ist (was bei systemischen Ausbildungen in der Regel der Fall ist).

Tipp: 
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin über die optimale Gestaltung.

ABIS Leipzig

Seminarraum_ABIS_Institut_Systemisches_Weiterbildungsinstitut_Leipzig

ABIS Leipzig

Büro / Weiterbildungsort: 
Ehrensteinstraße 9
04105 Leipzig

Telefon: 0341 / 2539858
E-Mail: office(at)abis-in-leipzig.de

Instagram: abis_leipzig